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"Rock statt Rente!": Sat.1 gründet rustikalen Ü70-Chor ![]() Singende Senioren begeisterten vor zwei Jahren in der ebenso komischen wie anrührenden US-Doku "Young@heart" auch hierzulande die Kinozuschauer. Der aus Mitgliedern zwischen 75 und 93 Jahren bestehende Chor aus Massachusetts ging mit Songs von Nirvana, Sonic Youth, Coldplay oder auch den Ramones auf eine große US-Tour. Am 4. August startet Sat.1 eine neue Doku-Soap, die thematisch an "Young@heart" erinnert: 25 "rüstige Rentner" bilden einen Ü70-Chor. Die Senioren zwischen 70 und 95 Jahren sollen Rocksongs von AC/DC bis zu den Ärzten covern und den "wahrscheinlich besten Sommer ihres Lebens" erleben. Der Höhepunkt von "Rock statt Rente! Das Beste kommt zum Schluss" (20.15 Uhr) soll ein gemeinsamer Auftritt des Chores mit der deutschen Band PUR werden. "Rock statt Rente!" ist eine von zwei neuen, sechsteiligen Doku-Soaps, die Sat.1 ab dem 4. August in der Primetime am Mittwoch ausstrahlt. Wohl beflügelt vom Erfolg der Serie "Danni Lowinski" - und von diversen ähnlichen Formaten anderer Sender - versorgt nun auch Sat.1 seine Zuschauer mit einer Reality-Anwältin, die im Rahmen einer Doku-Soap "für mehr Gerechtigkeit" kämpfen soll. In "Eine Anwältin für alle Fälle" bietet Leonora Holling nach Aussage des Senders "realen Rechtsbeistand für Verratene und Betrogene". Sie ist seit 1994 vor allem in den Bereichen Strafrecht und Verbraucherschutz tätig und war an populären Strafprozessen wie dem so genannten "Sabrina-Verfahren" beteiligt. Auf die Finger geklopft werden soll Firmen, Ärzten und Behördern. Geplante Themen sind zum Beispiel unberechtigter Kindesentzug, überfällige Lohnzahlungen oder Ärztepfusch. Quelle: Sat.1 / Bild: Sat.1 Aktuelle Nachrichten Aktuelles aus dem Inland. hier klicken
Aktuelles aus dem Ausland. hier klicken Wirtschaft. hier klicken Sport. hier klicken Wetter. hier klicken Rentner steckt mit Auto auf Wanderweg fest Montag, 28. Juni 2010
(Sächsische Zeitung) Feuerwehr braucht einen halben Tag, um Pkw samt Fahrer in der Sächsischen Schweiz zu befreien. Zwischen einem Baum und dem Brückengeländer saß das Auto des 73-Jährigen fest. Pirna/Dresden. Ein Rentner ist auf einem sperrigen Wanderweg in der Sächsischen Schweiz mit seinem Kleinwagen stecken geblieben. Der 73-Jährige habe am Sonnabend die Sehenswürdigkeiten abfahren wollen, teilte die Polizei in Dresden gestern mit. Die Feuerwehr musste anrücken, um ihn aus der misslichen Lage zu befreien. Der Autofahrer bog bei strahlendem Sonnenschein am Vormittag in das Waldschutzgebiet des sogenannten Malerweges ein und verließ damit den öffentlichen Verkehrsraum. Trotz Baumwurzeln, Felsvorsprüngen und anderer natürlicher Hindernisse bewältigte der 73-Jährige mit seinem nicht geländegängigen Fahrzeug etwa 800 Meter auf dem ausgeschilderten Wanderpfad. Anzeige und Einsatzkosten Zwischen einer hartnäckigen Wurzel und einem Brückengeländer zum Flüsschen Wesenitz ging dann aber nichts mehr. Wagen und Fahrer waren eingeklemmt, Türen ließen sich nicht mehr öffnen. Die Feuerwehr musste den Wagen hochbocken und einige Teile des Brückengeländers abbauen. Erst dann konnte das Fahrzeug schräg über den Wagenheber aus der Engstelle geschoben werden. Dann waren es noch rund 400 Meter bis zu einem befahrbaren Untergrund. Erst nach mehr als einem halben Tag waren der Ausflug des Rentners und der Einsatz der Feuerwehr beendet. Der Autofahrer bekam eine Anzeige wegen unberechtigten Befahrens eines Waldweges. Außerdem muss er den Einsatz von Polizei, Freiwilliger Feuerwehr und Abschleppdienst bezahlen. (dpa) Rentner bei Wohnungsbrand schwer verletzt Freitag, 25. Juni 2010, 16:37 Uhr
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Bei einem Brand in einem Wohnhaus in Frankfurt ist am Freitagmittag ein etwa 80 Jahre alter Mann schwer verletzt worden. Anwohner und Passanten alarmierten die Feuerwehr, nachdem sie Rauch im zweiten Stock des Gebäudes im Stadtteil Gallus bemerkt hatten. Die Einsatzkräfte retteten den Rentner aus der brennenden Wohnung und brachten ihn mit einer schweren Rauchvergiftung ins Krankenhaus, wie die Feuerwehr weiter mitteilte. Aus der Nachbarwohnung wurden eine ältere Frau und ihre Betreuerin gerettet. Die Brandursache war zunächst unklar. Den Sachschaden bezifferte die Feuerwehr auf rund 100 000 Euro. Neue Rechtsprechung zur Zusatzrente für Ingenieure in der ehemaligen DDR Das Bundessozialgericht in Kassel hat gestern in mehreren Urteilen daran festgehalten, dass Versicherte einen Anspruch nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) haben, die am 30. Juni 1990 in einem volkseigenen Produktionsbetrieb der ehemaligen DDR gearbeitet und eine ingenieurtechnische Tätigkeit ausgeübt haben. Das Bundessozialgericht folgt allerdings nicht der bisherigen, von den Landessozialgerichten in Sachsen, Thüringen und Brandenburg entwickelten Rechtsprechung zur „Leeren Hülle“. Gleichzeitig wurden sämtliche Fälle zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an die Vorinstanzen zurückverwiesen.
Bisher wurde angenommen, dass schon mit der Einleitung der Umwandlung eines volkseigenen Betriebes in eine Kapitalgesellschaft auch die Betriebsmittel vor dem 30. Juni 1990 übernommen wurden und der volkseigene Produktionsbetrieb mangels Eigenkapital nicht mehr in der Lage war, eine Produktion zu betreiben und seine Mitarbeiter zu entlohnen („Leere Hülle“). Folge war der Wegfall der Ansprüche nach dem AAÜG. Das Bundessozialgericht vertritt dagegen die Auffassung, dass der volkseigene Betrieb bis zum 30. Juni 1990 existierte und produzierte, solange eine Nachfolgegesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt nicht rechtsfähig war, so dass ein Anspruch nach dem AAÜG bestehen kann. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts umsetzen. Betroffene können sich bei Rückfragen an den Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wenden (Hirschberger Str. 4, 10317 Berlin). Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 10704 Berlin Ihr Kontakt: Dr. Dirk von der Heide Telefon 030 865-89174, Telefax 030 865-89425 dirk.heide@drv-bund.de www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Erscheinungsdatum: 16.06.2010 Deutsche Rentenversicherung 16.06.2010 Jeden Tag ein neues Bilderrätsel! Dieses und weitere Rätsel gibt es kostenlos auf Krupion.de Fragen und Anregungen Sie haben Fragen oder Anregungen um hier auf RentnerCafe.de noch etwas zu verändern oder zu verbessern ?
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Keine Rentenerhöhung 2010
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